Wer
sein Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug in die Obhut des
Pfandleihers gibt, stellt es dem Pfandleiher vor. Dort wird es
anhand einer gültigen und überprüfbaren Liste (Schwacke/DAT/etc)
bewertet. Bei Oldtimern oder anderen Fahrzeugen kann ein
anerkannter Sachverständiger hinzugezogen werden. Zusätzlich
wird das Auto manuell begutachtet. Von der errechneten Summe
erhält der Darlehensnehmer zwischen 40 und 60% des Marktwertes
als Pfandkredit in bar ausgezahlt. Pfandleihäuser unterliegen
der strengen Kontrolle des Gewerbeamtes nach § 34 GewO, sind an
die Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen
Pfandleiher gebunden und werden laufend kontrolliert.
Das Fahrzeug wird
in einer sicheren Halle eingestellt und ist dort versichert.
Aus Wunsch können
Sie unseren weiteren Service-Angebote während der Einstellzeit
Ihres Fahrzeuges nutzen.
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