Hier finden Sie Informationen zum
Pfandkredit.
Lesen Sie in Ruhe unsere Konditionen durch!
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Der Ablauf... |
Der Ablauf ist für Sie völlig unproblematisch. Dafür
benötigen wir weder Schufa noch sonstige Auskünfte. Entscheidend ist
allein der Sachwert Ihres Pfandes/Automobils. Wir entscheiden sofort und
zahlen BAR aus. |
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Kontakt... |
Sie geben uns zunächst telefonisch, per Fax oder direkt
per Mail die Daten Ihres Fahrzeuges durch: Z. B. Modell, Erstzulassung,
kW, Laufleistung, TÜV, nennenswerte Extras, Fahrzeugzustand. Wir
berechnen dann den ungefähren Wert des PKW. In der Regel werden max. 60
% des derzeitigen Fahrzeugwertes als Darlehen ausgezahlt. Bei gefragten
Modellen sogar bis zu max. 70 %. |
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Termin... |
Sie vereinbaren mit uns einen Termin, der in der Regel
noch am gleichen Tag möglich ist und bringen neben dem Fahrzeug, das in
Ihrem alleinigen Eigentum stehen muss, den Kfz-Brief, den Kfz-Schein
oder die Abmeldebescheinigung sowie die Kfz-Schlüssel mit. Sonstige
Unterlagen, die den Wert des Fahrzeuges entscheidend beeinflussen (z. B.
das Fahrzeug-Scheckheft, Reparaturbelege oder Belege über wesentliche
Austauschteile) benötigen wir ebenfalls. Zum Abschluss des
Pfandkreditvertrages ist die Vorlage Ihres Personalausweises /
Reisepasses unbedingt erforderlich. Ihr Fahrzeug wird bei uns in einer
versicherten Halle untergestellt und bis zur Terminabholung
nicht bewegt.
Für unser Haus versteht es sich von selbst, dass Sie niemals mit anderen
Kunden zusammentreffen oder Ihr Fahrzeug erkannt werden könnte. Die
Diskretion ist unser oberstes Gebot. |
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Pfandkreditvertrag... |
Der Pfandkreditvertrag hat eine Laufzeit von
1-3 Monaten. Neben dem Pfandkreditvertrag fertigen wir ein
Übergabeprotokoll mit allen wichtigen Daten Ihres Fahrzeuges an. Im
Protokoll wird z. B. der Tachostand der Einlieferung vermerkt und welche
Unterlagen Sie uns übergeben haben. |
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Vorzeitige Auslösung... |
Ihr Fahrzeug muss aber nicht die gesamte
Vertragslaufzeit nutzen. Eine Fahrzeugauslösung kann von einem auf den
anderen Tag erfolgen. Sie rufen uns einfach an und vereinbaren einen
Abholtermin für Ihr Fahrzeug. |
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Gebühren... |
Die Gebühren, die für Ihr Fahrzeug entstehen, werden
jeweils für den vollen Monat berechnet. Also, ein angebrochener Monat
zählt als ganzer Monat. Darlehenssumme und angefallene Kosten werden
erst bei Fahrzeugabholung fällig. |
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Zinsen... |
Wir berechnen von der Darlehenssumme pro Monat 1 %
Zinsen und 3,5 % Gebühren für Unterstellung, Bearbeitung und
Versicherung etc. Weitere Kosten fallen nicht an. Maßgebend für die
Berechnung der Kosten ist der Tag des Abschlusses des
Pfandkreditvertrages. Wenn Sie z. B. am 17.05.2000 den Vertrag
abschließen, beginnt der neue Zählmonat am 18.06.2000 des nachfolgenden
Monats. |
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Beispiel... |
Sie benötigen ein kurzfristiges Darlehen über DM
10.000,-. Die Gesamtkosten (Zinsen und Gebühren) pro Monat belaufen sich
auf DM 450,-. Rückzahlung nach einem Monat: DM 10.450,-, nach zwei
Monaten DM 10.900,- und nach drei Monaten DM 11.350,-. |
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Nach drei Monaten... |
Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach drei Monaten
nicht abholen oder nicht mit uns in Kontakt treten, sollten wir keine
Nachricht von Ihnen erhalten oder sollten Sie den Pfandkreditvertrag
nicht verlängern, muss Ihr Fahrzeug öffentlich versteigert werden. Ein
eventuell anfallender Versteigerungsüberschuss steht Ihnen aber auf
jeden Fall zu. |
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